Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand wurde in mehrfacher Hinsicht optimiert.

Das Wesentliche für Sie kurz zusammengefasst:

  • Bei Einzelprojekten wurden die zuwendungsfähigen Kosten von 380.000 auf 550.000 Euro erhöht.
  • Für Kooperationsprojekte gibt es eine Steigerung von 380.000 auf 450.000 EURO pro Unternehmen sowie von 190.000 auf 220.000 Euro für Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • Die maximale Fördersumme des Gesamtprojektes wurde um 300.000 auf 2.300.000 Euro erhöht.
  • Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen mit unter 1.000 Mitarbeitern, zuvor waren es 500, inklusive Partnerunternehmen.

PM des BMWi hierzu: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200120-555-millionen-euro-fuer-den-innovativen-Mittelstand.html

Kerninhalte als PDF: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Richtlinien/richtlinie-zim-2020-kerninhalt.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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